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Shades of Grey - Geheimes Verlangen

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Shades of Grey - Geheimes Verlangen
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4. Dom und Sub versichern, dass sie unter keinen schweren, ansteckenden oder lebensbedrohlichen Krankheiten wie HIV, Herpes, Hepatitis oder anderen leiden. Falls bei einer der Parteien während der (unten festgelegten) Dauer oder einer Verlängerung des vorliegenden Vertrags eine solche Krankheit diagnostiziert oder von einer der Parteien bemerkt werden sollte, muss der Betreffende die andere Partei unverzüglich und auf jeden Fall vor jeglichem körperlichem Kontakt zwischen den beteiligten Parteien in Kenntnis setzen.

5. Die Befolgung der oben beschriebenen Garantien, Vereinbarungen und Zusicherungen (sowie aller zusätzlichen unter Punkt 3 vereinbarten Grenzen und Sicherheitsbestimmungen) sind Grundbestandteil dieses Vertrags. Jeglicher Verstoß dagegen führt zur sofortigen Auflösung. Beide Parteien erklären sich als der anderen gegenüber voll verantwortlich für die Konsequenzen eines solchen Vertragsbruchs.

6. Alle Punkte dieses Vertrags sind im Rahmen des Grundzwecks und der Grundbedingungen, wie in den Punkten 2–5 oben beschrieben, zu lesen und zu deuten. ROLLEN

7. Der Dom übernimmt die Verantwortung für das Wohlergehen und die angemessene Erziehung, Leitung und Disziplinierung der Sub. Er entscheidet über die Art dieser Erziehung, Leitung und Disziplinierung sowie über den Zeitpunkt und den Ort ihrer Anwendung unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag oder zusätzlich unter Punkt 3 vereinbarten Bedingungen, Beschränkungen und Sicherheitsbestimmungen.

8. Falls der Dom sich zu irgendeinem Zeitpunkt nicht an die in diesem Vertrag oder zusätzlich unter Punkt 3 vereinbarten Bedingungen, Beschränkungen oder Sicherheitsbestimmungen hält, hat die Sub das Recht, diesen Vertrag sofort aufzulösen und ohne Vorankündigung aus den Diensten des Dom auszuscheiden.

9. Vorbehaltlich dieser Bedingung und der Punkte 2–5 muss die Sub dem Dom in allen Dingen zu Willen sein und gehorchen. Vorbehaltlich der in diesem Vertrag oder zusätzlich unter Punkt 3 vereinbarten Bedingungen, Beschränkungen und Sicherheitsbestimmungen erfüllt sie alle Wünsche des Dom und akzeptiert ohne Nachfrage oder Zögern ihre Erziehung, Leitung und Disziplinierung in jeglicher Form. BEGINN UND DAUER

10. Dom und Sub treten in diesen Vertrag am Tag des Beginns im vollen Bewusstsein seiner Beschaffenheit ein und verpflichten sich, sich ausnahmslos an seine Bedingungen zu halten.

11. Dieser Vertrag gilt vom Tag des Beginns an drei Kalendermonate lang (»Dauer«). Nach Ablauf der Dauer besprechen die Parteien, ob dieser Vertrag und seine Vereinbarungen befriedigend sind und den Bedürfnissen beider Parteien Rechnung getragen wurden. Jede der Parteien kann die Verlängerung dieses Vertrags abhängig von Veränderungen der getroffenen Vereinbarungen oder Bedingungen vorschlagen. Kommt es zu keiner Einigung über eine Verlängerung, endet dieser Vertrag, und beiden Parteien steht es frei, wieder getrennte Leben zu führen. VERFÜGBARKEIT

12. Die Sub hält sich innerhalb der Vertragsdauer jede Woche von Freitagabend bis Sonntagnachmittag zu Zeiten für den Dom bereit, die der Dom festlegt (»vereinbarte Zeiten«). Darüber hinausgehende Zeiten können bei beiderseitigem Einverständnis ad hoc vereinbart werden.

13. Der Dom behält sich das Recht vor, die Sub jederzeit und aus beliebigem Grund aus seinen Diensten zu entlassen. Die Sub kann ihrerseits jederzeit ihre Entlassung verlangen, wobei es im Ermessen des Dom liegt, ihre Bitte im Rahmen der Rechte der Sub nach den Punkten 2–5 und 8 zu erfüllen. ORT

14. Die Sub stellt sich zu den vereinbarten und zusätzlich vereinbarten Zeiten an vom Dom bestimmten Orten zur Verfügung. Der Dom übernimmt sämtliche Reisekosten, die der Sub dafür entstehen. DIENSTBEDINGUNGEN

15. Folgende Dienstbedingungen wurden besprochen und vereinbart und werden während der Vertragsdauer von beiden Parteien eingehalten. Beide Parteien akzeptieren, dass sich Umstände ergeben können, die durch diesen Vertrag und die Dienstbedingungen nicht abgedeckt sind, oder bestimmte Punkte neu verhandelt werden müssen. In solchen Fällen können weitere Punkte in einen Zusatz aufgenommen werden. Sämtliche darüber hinausgehenden Punkte oder Zusätze müssen von beiden Parteien bestätigt, dokumentiert und unterzeichnet werden und unterliegen den Grundbedingungen, wie unter den Punkten 2–5 beschrieben. DOM

15.1 Für den Dom haben Gesundheit und Sicherheit der Sub jederzeit oberste Priorität. Der Dom darf von der Sub zu keinem Zeitpunkt fordern, verlangen, erbitten oder ihr erlauben, sich auf Aktivitäten einzulassen, die in Anhang 2 aufgeführt sind, oder auf solche, die die Parteien als unsicher erachten. Der Dom lässt keine Handlung zu und praktiziert nichts, was die Sub ernsthaft verletzen oder ihr Leben gefährden könnte. Die übrigen Unterpunkte zu diesem Punkt 15 sind vorbehaltlich dieser Bedingung und der Grundvereinbarungen in den Punkten 2–5 zu sehen.

15.2 Der Dom akzeptiert die Sub als seine Sklavin, die er während der Vertragsdauer besitzen, kontrollieren, dominieren und disziplinieren darf. Der Dom darf den Körper der Sub während der vereinbarten Zeiten oder während zusätzlich vereinbarter Zeiten so benutzen, wie es ihm angemessen erscheint, sexuell oder anderweitig.

15.3 Der Dom erzieht und leitet die Sub so an, dass sie dem Dom auf angemessene Weise dienen kann.

15.4 Der Dom sorgt für eine stabile, sichere Umgebung, in der die Sub ihren Pflichten im Dienst des Dom nachkommen kann.

15.5 Der Dom darf die Sub so disziplinieren, wie es ihm nötig erscheint, damit die Sub ihrer devoten Rolle gerecht und inakzeptables Verhalten verhindert wird. Der Dom darf die Sub schlagen, versohlen, auspeitschen oder körperlich züchtigen, wie es ihm angemessen erscheint, um sie zu disziplinieren, zu seinem persönlichen Vergnügen oder aus anderen Gründen, die er nicht erklären muss.

15.6 Bei der Erziehung und Disziplinierung stellt der Dom sicher, dass auf dem Körper der Sub keine bleibenden Spuren zurückbleiben und ihr keine Verletzungen zugefügt werden, für deren Behandlung ein Arzt nötig ist.

15.7 Bei der Erziehung und Disziplinierung stellt der Dom sicher, dass die Disziplinierungsmaßnahmen und die Werkzeuge, die zur Disziplinierung verwendet werden, sicher sind, keinen ernsthaften Schaden verursachen und in keiner Weise die Grenzen überschreiten, die in diesem Vertrag festgelegt und ausgeführt sind.

15.8 Falls die Sub erkrankt oder verletzt wird, kümmert sich der Dom um sie, sorgt für ihre Gesundheit und Sicherheit und empfiehlt oder ordnet, wenn er es für nötig hält, medizinische Versorgung an.

15.9 Der Dom gewährleistet seine eigene Gesundheit und begibt sich, falls nötig, in medizinische Behandlung, um risikofreie Bedingungen zu gewährleisten.

15.10 Der Dom leiht seine Sub nicht an einen anderen Dom aus.

15.11 Der Dom darf die Sub zu jedem Zeitpunkt innerhalb der vereinbarten Zeiten oder zusätzlich vereinbarten Zeiten aus jeglichem Grund und über längere Zeiträume fesseln, binden oder mit Handschellen festmachen, immer jedoch unter der Bedingung, dass Gesundheit und Sicherheit der Sub gewährleistet sind.

15.12 Der Dom stellt sicher, dass die gesamte Ausstattung, die der Erziehung und Disziplinierung dient, jederzeit sauber, hygienisch und sicher ist. SUB

15.13 Die Sub akzeptiert den Dom als ihren Herrn und Meister und versteht sich als Eigentum des Dom, das der Dom innerhalb der Vertragsdauer im Allgemeinen, jedoch besonders während der vereinbarten Zeiten und während zusätzlich vereinbarter Zeiten, benutzen kann, wie er möchte.

15.14 Die Sub unterwirft sich den Regeln (»Regeln«), die in Anhang 1 dieses Vertrags vereinbart sind.

15.15 Die Sub dient dem Dom in jeglicher dem Dom als angemessen erscheinenden Weise und bemüht sich, dem Dom im Rahmen ihrer Möglichkeiten jederzeit Vergnügen zu bereiten.

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